Aufgaben und Ziele

Erstes und wichtigstes Ziel meiner Arbeit ist es, dass sich die Kindern bei mir sicher und geborgen fühlen. Ich beobachten die Kleinen sehr genau und bin stets in der Nähe. Die Kinder genießen eine lückenlose Aufsicht. Ich ermutige die Kleinen, teilen ihre Begeisterung im Spiel und haben tröstende Worte, wenn die Mami vermisst wird.


Die Unterstützung der Entwicklung der Persönlichkeit, der Fähigkeiten, sowie der Interessen des Kindes ist für mich von großer Bedeutung.

  • Respektvoller Umgang mit dem Kindern, d.h. Wertschätzung und Aufmerksamkeit
  • Wahrnehmung einer Vorbildfunktion, d.h. Nachahmung unseres Verhaltensmuster
  • Individuelle Bedürfnisse des Kindes erkennen und darauf eingehen, d.h. genaue Beobachtung
  • Intellektuelle Fähigkeiten des Kindes erkennen und individuell fördern, d.h. Aneignung von Bildung
  • Entwicklung von sozialen Kompetenzen, d.h. Konsequenz, Toleranz und Lernen
  • Unterstützung bei der Entwicklung sozialer Bindungen, wie beispielsweise Freundschaften
  • Interesse für das Entdecken der Natur wecken oder pflegen
  • Spiel, Spaß und Freude während des Aufenthaltes

Bildungs- und Erziehungsauftrag

Der „Zwergenaufstand“ bietet eine Unterstützung und Ergänzung der elterlichen Erziehung und Bildung der Kinder. Insbesondere soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.


Die gesetzliche Grundlage der Kindertagespflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 22 – 24a und in § 43 SGB VIII verankert. Für Baden-Württemberg wurde für die Kindertagespflege näheres im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vom 02.01.2009 festgelegt. Unfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn die Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des 23 (3) SGB VIII erfolgt.