Bildungs- und Erziehungsauftrag

Der „Zwergenaufstand“ bietet eine Unterstützung und Ergänzung der elterlichen Erziehung und Bildung der Kinder. Insbesondere soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.


Die gesetzliche Grundlage der Kindertagespflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in den §§ 22 – 24a und in § 43 SGB VIII verankert. Für Baden-Württemberg wurde für die Kindertagespflege näheres im Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) vom 02.01.2009 festgelegt. Unfälle sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, wenn die Betreuung durch geeignete Tagespflegepersonen im Sinne des 23 (3) SGB VIII erfolgt.